Cover-Versionen |
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| Definition |
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 | Eine Cover-Version (auch: Coverversion) ist eine Neufassung eines schon einmal da gewesenen Musikstückes, die von anderen Interpreten produziert wurde als die ursprüngliche Version.
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 | Der DUDEN definiert eine Cover-Version wie folgt: "(in der Unterhaltungsmusik) Fassung eines älteren Titels mit [einem] anderen Interpreten" Quelle: DUDEN online, WWW: http://www.duden.de/rechtschreibung/Coverversion, abgerufen am 21.10.2011.
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 | Eine wissenschaftliche Definition der Cover-Version lautet: "Als Coverversion (...) wird eine neue Fassung eines zuvor auf Tonträger veröffentlichten Musikwerks bezeichnet, das i. d. R. von anderen Interpreten neu eingespielt und/oder live dargeboten wird. Obwohl der Grad der Veränderung dabei recht unterschiedlich ausfallen kann, bleibt das Originalwerk in seinen wesentlichen Zügen erhalten. Die Songtexte der Coverversionen sind oft Modifikationen unterworfen oder durch anderssprachige, meist thematisch an die Vorlage angelehnte Texte ersetzt." Quelle: Marc Pendzich, Von der Coverversion zum Hit-Recycling, LIT Verlag, Münster, 2004, S. 2 (Informationen zu diesem Buch in unserem Artikel vom 04.03.2005).
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 | Gegenbegriff zur Cover-Version ist die Original-Version (auch: Originalversion), siehe hierzu Frage 2.13 in unseren FAQ. |
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| Arten von Cover-Versionen |
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 | Es gibt verschiedene Arten von Cover-Versionen: |
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| 1. Musik und Text komplett übernommen |
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 | Dies ist der am häufigsten vorkommende Typ von Cover-Versionen. Diese Cover-Versionen unterscheiden sich nur wenig vom Original. Beispiele hierfür sind Gigi D'Agostinos Cover-Version von Nik Kershaws "The Riddle" oder die Version von "Oops! ... I Did It Again", die Max Raabes Palast Orchester aus Britney Spears' Original gemacht hat. |
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| 2. Musik übernommen, Text geändert |
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 | Die Melodie ist die gleiche wie bei der Original-Version, aber der Text wurde verändert. Ein Beispiel ist Blümchens Version von "Blaue Augen" (im Original von den Neonbabies). Auch Fassungen von Songs in anderen Sprachen fallen in diese Kategorie, z. B. "Nur Sieger steh'n im Licht" von Marianne Rosenberg, eine Cover-Version des Songs "The Winner Takes It All" von ABBA. |
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| 3. Cover-Versionen von klassischen Stücken |
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 | Aus einer klassischen Melodie wurde ein modernes Stück gemacht. Ein Beispiel ist William Orbits Version von Maurice Ravels "Pavane pour une infante défunte". |
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| Anmerkungen |
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 | Songs, die zwar den gleichen Titel haben, bei denen aber die Melodie nicht gleich ist, werden nicht als Cover-Versionen bezeichnet. Ein Beispiel sind die Songs Michael Jackson, "You Are Not Alone" und Modern Talking, "You Are Not Alone".
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 | Zum Thema Cover-Versionen muss auch gesagt werden, dass es viele Songschreiber verständlicherweise gut finden, wenn ihre Titel gecovert werden: 1. Der Komponist eines Songs hat ein Urheberrecht. Wenn jemand einen seiner Titel covern möchte, muss er Geld an ihn zahlen, so genannte Tantiemen. Das Urheberrecht gilt in Deutschland von der Schaffung des Werkes bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers, gerechnet ab dem 31. Dezember des Todesjahres des Urhebers. 2. Viele Komponisten fühlen sich mit ihrer Musik bestätigt, wenn andere Musiker ihre Songs covern wollen. Es gibt zum Beispiel so genannte Tribut-Alben mit Cover-Versionen zu Ehren eines Interpreten oder eines Komponisten. |
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