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GEMA will rechteverletzende Websites durch Provider sperren lassen (06.07.2005)
Der
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
(GEMA), die in Deutschland die Rechte vieler Musiker vertritt, sind Websites, die Urheberrechte ihrer Mitglieder verletzen, natürlich schon lange ein Dorn im Auge.
Um dagegen vorzugehen, hat sie sich etwas Außergewöhnliches ausgedacht: Zahlreiche
Internet Service Provider
(ISP) beschuldigt sie als "Mitstörer", die die urheberrechtlich unzulässige Verbreitung von Musik ermöglichen, indem sie den technischen Zugang zu entsprechenden Servern bzw. Websites eröffnen. Die GEMA ließ eine Kanzlei strafbewehrte Unterlassungserklärungen an ISP schicken, in denen sie sie aufforderte, binnen einer bestimmten Frist jene Websites, deren Adressen (URLs) in dem Schreiben genannt werden, zu sperren. Die ISP sollen sich desweiteren verpflichten, den Zugang zu den betroffenen Websites auch nicht wieder zu eröffnen. Für den Fall, daß diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen wird, wird der Zivilrechtsweg angedroht.
Diese Vorgehensweise ist scharf zu kritisieren. Zwar ist klar, daß gegen solche Websites vorgegangen werden muß. Aber wenn dies nicht oder nur schwer gelingt, weil die Betreiber zum Beispiel im Ausland sitzen, darf nicht in der Folge eine Sperrung betreffender Server durch die ISP gefordert werden. Denn dies käme einer Zensur gleich. Vom ISP wird vonseiten der GEMA erwartet, daß er bestimmte Inhalte seinen Kunden vorenthält, indem er sie durch Manipulation der
Domain Name Server
unerreichbar macht. Auf diese Art und Weise könnte man auch versuchen, Peer-to-Peer-Netzwerke, sogenannte Tauschbörsen, lahmzulegen. Letztendlich könnten so aber beliebige Internetinhalte gesperrt werden. Ein ISP könnte beispielsweise die Websites seiner Konkurrenten sperren, damit sich seine Kunden nicht via Internet über die Angebote der anderen ISP informieren können. Es ist zu fordern, daß ISP grundsätzlich verpflichtet sind, Zugang zum gesamten Internet zu gewährleisten. Nur so kann einer Zensur entgegengewirkt werden.
Quelle:
Onlinekosten.de
Thomas Wagner
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